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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind. Sollte
eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.


2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit der Übergabe der Ware
zustande.
Für alle Aufträge gelten dies e Geschäftsbedingungen. Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten.


3. Lieferung
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegungen, Streik oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig
erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden
wir den Käufer unverzüglich unterrichten.
Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.


4. Zahlungsbedingungen
Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel
und Schecks, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe fällig.
Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer
kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Käufer vor. Bis dahin darf die
Verfügung über die Ware nur im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte
gelten als sicherhaltshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die
Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren oder auf die auf uns übergegangenen Forderungen sind sofort zu melden. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der
Forderungen in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.
Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache.
Die Verarbeitungwird vielmehr durch den Käufer für uns vorgenommen. Im übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.


6. Inkasso
Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu Bevollmächtigten Personen berechtigt.


7. Provisionszahlung
Eine vereinbarte Provision wird erst fällig und gutgeschrieben, wenn die gelieferte Ware vollständig bezahlt sind.


8. Mängelrügen
Die von uns ermittelten Gewichte sind maßgebend. Gewichtsabweichungen und Mängel können nur sofort nach Empfang der Ware geltend
gemacht werden. Gewichtsabweichungen sind von unserem Fahrer beziehungsweise dem Transportunternehmen, schriftlich bestätigen zu lassen.


Nachträglich erhobene Einwendungen werden zurückgewiesen, wenn die Ware vom Empfänger unbeanstandet angenommen ist. Bei berechtigten
Beanstandungen werden wir die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen entsprechenden Preisnachlass gewähren. Sollte eine
Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft sein, so kann der Kunde die Ware zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen. Wird die gelieferte Ware
unsachgemäß gelagert, behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Ebenso erlöschen alle Mängelansprüche für Ware deren
Haltbarkeitsfrist abgelaufen ist.
Gewährleistungsansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.


9. Zustellung
Auch bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Käufer nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei
uns und dem Käufer vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden.
Soweit bei Zustellung der Ware an den Käufer der Käufer nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten
Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers.

10. Versand
Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit unseren
Fahrzeugen befördert. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr. Sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt, sind wir
in der Wahl der Transportart frei. Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine
Kosten ab.


11. Retouren
Sofern nicht anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch die Ware zurückgegeben, so gilt die
Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.


12. Leergut
Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (z.B. Transportbehälter, Grillgeräte etc.) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum.
Sie sind vom Käufer nach zweckbestimmten Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt,
die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Einweg-Emballagen werden nicht zurückgenommen.

13. Haftung
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heidelberg, wenn der Käufer Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 Handelsgesetzbuch
bezeichneten Gewerbetreibenden gehört. Alle Rechtsbeziehungen zum Abnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.